- Profos
- Pro|fos 〈m.1 od. 16; im mittelalterlichen Landsknechts- u. Söldnerheer〉 Feldrichter, Ankläger u. Vollstrecker des Urteils [<afrz. provost <lat. propositus „vorgesetzt“; → Propst]
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Pro|fos, der; -es u. -en, -e[n] [mniederl. provoost < afrz. prévost < lat. praepositus, ↑ Propst]:(im 16./17. Jh.) Verwalter der Militärgerichtsbarkeit.* * *
Profos[mittelniederländisch provoost, über altfranzösisch prévost von lateinisch praepositus »Vorsteher«, »Aufseher«] der, -es und -en/-e(n), Profọss der, -'fossen/-'fosse(n), in den deutschen Söldnerheeren der frühen Neuzeit der in einem Regiment die Polizeigewalt Ausübende, meist im Rang eines Hauptmanns. An Hilfskräften unterstanden ihm der Scharfrichter und der Stockmeister (Gefangenenaufseher) sowie Steckenknechte (Polizeidiener). Vorgesetzter aller Profen des Gesamtheeres war der Generalprofos. Die Bezeichnung und einzelne Funktionen des Profos hielten sich zum Teil bis ins 19. Jahrhundert, zuletzt war er ein Unteroffizier, der Arrestanten beaufsichtigte.* * *
Universal-Lexikon. 2012.